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Bezirksversammlung

Jeder Ärztliche Kreisverband ist Teil der Bezirksversammlung, die in der Regel aus den jeweiligen Regierungsbezirken beseht, wie in unserem Falle der Ärztliche Bezirksverband Oberbayern. (ÄBO)

                      Ärztlicher Bezirksverband Oberbayern
                      Neumarkter Str. 41
                      81673 München
                      Tel.:   089/445 12 57-0
                      Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Im Vorstand des Bezirksverbandes ist Kraft Gesetz jeweils der 1. Vorsitzende des Kreisverbandes vertreten. Er tagt in der Regel 4 x im Jahr in München. Dabei kommen berufsrechtliche Dinge von überregionaler Bedeutung zur Sprache und es werden etwaige Maßnahmen eingeleitet. Zusätzlich werden Änderungen im Gesundheitswesen diskutiert und Anträge für den Bayer. und/oder Deutschen Ärztetag formuliert.