Neuanmeldung
Jeder Arzt, der in Bayern ärztlich tätig ist oder, ohne ärztlich tätig zu sein, in Bayern seine Hauptwohnung im Sinne des Melderechts hat, ist verpflichtet, sich unverzüglich - spätestens innerhalb eines Monats - bei der für ihn zuständigen Meldestelle (Ärztlicher Bezirksverband oder Kreisverband) anzumelden.
Zuständig ist die Meldestelle, in deren Bereich sich der Arzt niedergelassen hat oder sonst ärztlich tätig ist. Übt er keine ärztliche Tätigkeit aus, richtet sich die Zuständigkeit nach seiner Hauptwohnung. (§1 Meldeordnung der Bayerischen Landesärztekammer)
Um Ihnen und dem Ärztlichen Bezirksverband Oberbayern die Arbeit zu erleichtern, können Sie das Meldeformular von diesen Seiten downloaden, am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken und danach mit den erforderlichen Unterlagen (Originale oder amtlich beglaubigte Kopien) an die zuständige Meldestelle weiterleiten.
Sie können sich beim Ärtzlichen Kreisverband FFB über die deutschlandweite Online-Meldebogenplattforn anmelden. Die Meldebogenplattforn erfasst die meldepflichtigen Daten, die für Ihre Anmeldung notwendig sind und übermittelt diese direkt.
Anmeldung über die Online-Meldebogenplattform
Bitte übersenden Sie uns bei eNeuanmeldungen außerdem die folgenden Urkunden im Original als amtlich beglaubigte Kopie:
- Approbationsurkunde oder Berufserlaubnis gem. § 10 Bundesärzteordnung (BÄO)
- ggf. weitere Urkunden, wie zum Beispiel Promotionsurkunde oder Facharzturkunde
Hinweis: Mit der Anmeldung bei uns sind Sie automatisch auch bei der Bayerischen Landesärztekammer und beim Ärtzlichen Bezirksverband Oberbayern (ÄBO) angemeldet.
Ummeldung
Wenn Sie bereits bei einer Ärztekammer in einem anderen Bundesland gemeldet sind und Ihre ärztliche Tätigkeit in den Bereich des ÄKV-FFBverlegen, können Sie die Meldebogenplattforn auch für Ihre Ummeldung nutzen.
